Spenden und Helfen

Sie haben im Leben Einiges erreicht und sind „in die Jahre gekommen“, wie man so schön sagt. Wie wäre es da mit einer eigenen Stiftung, deren Erträge einem Projekt in Entwicklungsländern zu Gute kommen könnte. Z. B. Förderung von Schulen und Lehrwerkstätten nach dem Motto: „Der beste Weg aus der Armut ist der Schulweg oder in eine Lehrwerkstatt.“ Mit unserem noch harten Euro können wir bei den Währungen einiger Länder das 10fache bewirken!

Spenden

Natürlich sind wir an Spenden jeder Größenordnung interessiert. Ab 200 € erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie von Ihrer Einkommensteuer absetzen können. Bei Beträgen darunter genügt der Zahlungsabschnitt zur Einreichung beim Finanzamt.

Wir versichern Ihnen, dass jede Spende ohne jeglichen Abzug in das von Ihnen gewünschte Projekt investiert wird – jede Spende kommt an!

Wir danken für Ihre Unterstützung und dafür, dass Sie über den Tellerrand hinausblicken und an andere Menschen denken, denen es nicht so gut geht wie uns.

Stiftungsfond

Die Stiftung fördert ausschließlich kleinere Projekte zwischen 6.000 € und 15.000 € pro Jahr, die der einheimischen Bevölkerung direkt zu Gute kommen und die Lebenssituation insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Frauen wesentlich verbessern.

Unser Stiftungsfond beträgt zur Zeit 800.000 €. Er wird im nächsten Jahr die Millionengrenze erreichen. Die jährlichen Erträge werden ohne Abzug irgendwelcher Verwaltungskosten direkt in die Projekte investiert.

Eine Zustiftung ist ab 1.000 € möglich. Dieser Mindestbetrag kann aber auch auf drei Jahre von je 350 € aufgeteilt werden. Entscheidend ist, dass die Überweisung mit dem Wort „Zustiftung“ anstatt Spende bezeichnet wird. Selbstverständlich kann eine Zustiftung bei Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Mitglieder des Zustiftungsfonds treffen sich einmal jährlich zu einer internen Informationsveranstaltung mit festlichem Abendessen.

Wie gründet man eine Stiftung?

Die unselbstständige Stiftung

Unsere vom Innenministerium NRW 1996 genehmigte Satzung enthält auch die Möglichkeit, unselbstständige Stiftungen zu verwalten. Die unselbstständige Stiftung, die selbstverständlich auch Ihren Namen tragen kann, wird von uns mit verwaltet und kann mit dem Ertrag ein oder mehrere eigene Projekte in der Dritten Welt fördern. Die Verwaltung wird kostenlos von uns übernommen. Eine unselbstständige Stiftung kann ab einer Größenordnung von 100.000 € errichtet werden.

Die hieraus erwirtschafteten Erträge (durchschnittlich ca. 5 - 6 % jährlich) fließen in eines unserer zahlreichen Projekte Ihrer Wahl. Falls notwendig, ist die Georg-Kraus- Stiftung Kofinanzierer.
Es versteht sich, dass eine Stiftung auf Dauer angelegt ist!

Sowohl für unselbstständige als auch für selbstständige Stiftungen sind alle Beträge von der Einkommensteuer bis zu 1 Million € über 10 Jahre steuerlich absetzbar. Dies gilt zusätzlich auch für Ihren Ehepartner.