Testament zu Gunsten der Stiftung

Ihr Testament zugunsten der Stiftung

Der Vorteil beim Schenken durch ein Testament liegt auf der Hand: Man kann sich bereits zu Lebzeiten darüber freuen, wem man in welchem Umfang eine Freude machen wird. Sie können jederzeit ein Testament errichten oder auch ändern und so im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestimmen, wie Ihr Vermögen einmal eingesetzt wird.

Damit verschaffen Sie sich die Gewissheit, dass Ihr Wille über Ihren Tod hinaus respektiert wird. Sorgen Sie rechtzeitig für Klarheit – für sich selbst und Ihre Erben.

Das kann eigenhändig geschehen. In diesem Fall muss Ihr Testament vollständig mit der Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und mit Ihrem vollen Namen unterzeichnet sein. Falls Sie es wünschen, kann auch ein Notar Ihr Testament aufsetzen und beglaubigen.

Wir beraten Sie dazu gern persönlich. Schließlich ist ein Testament ein großer Vertrauensbeweis.