Die unselbständige Stiftung

Unsere vom Innenministerium NRW 1996 genehmigte Satzung enthält auch die Möglichkeit, unselbstständige Stiftungen zu verwalten. Die unselbstständige Stiftung, die selbstverständlich auch Ihren Namen tragen kann, wird von uns mit verwaltet und kann mit dem Ertrag ein oder mehrere eigene Projekte in der Dritten Welt fördern. Die Verwaltung wird kostenlos von uns übernommen. Eine unselbstständige Stiftung kann ab einer Größenordnung von 100.000 € errichtet werden.

Die hieraus erwirtschafteten Erträge (durchschnittlich ca. 5 - 6 % jährlich) fließen in eines unserer zahlreichen Projekte Ihrer Wahl. Falls notwendig, ist die Georg-Kraus- Stiftung Kofinanzierer.

Es versteht sich, dass eine Stiftung auf Dauer angelegt ist!

Sowohl für unselbstständige als auch für selbstständige Stiftungen sind alle Beträge von der Einkommensteuer bis zu 1 Million € über 10 Jahre steuerlich absetzbar. Dies gilt zusätzlich auch für Ihren Ehepartner.