Mit der Einreichung der Bewerbung räumt der Bewerber dem Veranstalter das kostenlose, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die eingereichten Beiträge zu veröffentlichen. Hierzu zählt auch die Internetseite der Georg Kraus Stiftung und die von ihr genutzten sozialen Netzwerke.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Familienmitglieder der Jury und des Veranstalters.
Eine Barauszahlung des Gewinnes ist nicht möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.