Projektanträge

„Wir brauchen keine Millionenprojekte, sondern Millionen von kleinen Projekten“
(Hans-Georg Kraus, Stiftungsgründer)

Die Georg Kraus Stiftung fördert Entwicklungsprojekte unter bestimmten Kriterien.

Die Stiftung realisiert diesen Auftrag, indem sie vor allem kleinere Projekte, „Projekte vor Ort“, finanziert oder mitfinanziert (fast immer ist ein Eigenanteil Voraussetzung für eine Förderung). In der Regel kooperiert die Stiftung mit Vereinen oder anderen gemeinnützigen Einrichtungen, die Anträge zur Unterstützung ihrer Projekte an die Stiftung stellen.

Die Stiftung muss dabei unter anderem klären, ob das beantragte Projekt dem satzungsgemäßen Stiftungszweck entspricht, welche Kompetenzen die Projektpartner in Deutschland sowie deren Partner in den Entwicklungsländern haben. Sind die geplanten Projektschritte stringent geplant und ist die Finanzplanung plausibel.

Ein Anspruch auf Projektförderung besteht nicht.

Nähere Informationen im Stiftungsbüro.

Projektantragsformulare können bei uns nicht angefordert werden. Sollten Sie eine Maßnahme mit der Unterstützung der Georg Kraus Stiftung wünschen, so senden Sie uns eine kurze Beschreibung der Maßnahme und fügen eine Finanzierungs- und Planungsübersicht bei. Erst danach kann Ihnen u. U. ein Antragsformular zur Verfügung gestellt werden.

Kontakt: Cristina Silva-Braun – Büroleitung, Projektmanagerin