Der Stiftungsrat besteht (§ 8 der Satzung) aus drei bis fünf Personen, von denen keine gleichzeitig Mitglied des Vorstands der Stiftung sein darf.
Der Stiftungsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und er kontrolliert den Vorstand. Insbesondere prüft er, ob dieser den Stifterwillen realisiert. Darüber hinaus stellt der Stiftungsrat den Jahresabschluss fest, genehmigt den Wirtschaftsplan und entlastet den Vorstand.
Stiftungsrat
Daniel Kraus, Hagen
Anne Kraus, Hagen
Dr. Hans Adolf Burbach, Hagen