Bis zum Ende des Jahres 2014 waren Stifter und Vorsitzender der Stiftung ein und dieselbe Person. Die Satzung der Stiftung war auf diesen Zustand zugeschnitten und war aus der Gründungssituation heraus folgerichtig. Nachdem der Stifter beabsichtigte, den Vorsitz in „fremde Hände“ abzugeben, musste die Stiftungssatzung so verändert werden, dass die Stiftung unabhängig von Personen, auf Dauer und entsprechend aller zu berücksichtigenden Regelungen handlungsfähig sein würde.
Eine große Zustiftung in den Jahren 2019 und 2020 für einen mildtätigen Zweck führte auf Anraten der Stiftungsaufsicht und nach Zustimmung der Finanzbehörden zu einer Ergänzung des Stiftungszweckes. Neben der Entwicklungszusammenarbeit und sozialen Projekten in Europa (die bisher bereits überwiegend mildtätig waren) ist nun die Förderung mildtätiger Zwecke ebenfalls Stiftungsziel.
Die aktuelle Satzung finden Sie hier: Satzung der Georg Kraus Stiftung